Antragswesen
Ihr
FörderantraG
Mittelverwendung
Ihr Förderantrag
Fristen
Ihren Antrag können Sie das ganze Jahr über einreichen. Der Vorstand tagt viermal im Jahr und entscheidet über eine mögliche Förderung.
Mittelbewilligung
Sobald der Vorstand getagt und über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie von uns schriftlich informiert. Mit einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Mittel zum angegebenen Projektbeginn und auf das von Ihnen angegebene Konto im Projektantrag.
Veränderungen im Projekt nach der Mittelauszahlung
Es kommt hin und wieder vor, dass es Veränderungen im Projekt oder zu dessen Finanzierung gibt. Sei es, dass sich beispielsweise nicht genügend Projektteilnehmer finden oder sich der Projektzeitraum verschiebt usw. In diesem Falle ist eine umgehende schriftliche Rückmeldung an uns notwendig. Gemeinsam werden wir überlegen, wie nun weiterverfahren wird.
Projektende – Mittelverwendungsnachweis
Spätestens ein halbes Jahr nach Ende des Projektes weisen Sie uns unaufgefordert die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel mit dem Mittelverwendungsnachweisformular nach. Wenn die Mittel nicht zum bewilligten Zweck verausgabt wurden, sind die Zuwendungen unverzüglich zurückzuzahlen. Ebenso sind Mittel zurückzuzahlen, wenn sich die Gesamtkosten der Maßnahme verringert oder sich durch zusätzliche Drittmittel eine Überdeckung ergeben hat.
Reichen Sie Ihr Projekt bitte nur mit dem durch uns zur Verfügung gestellten Antragsformular ein. Gleiches gilt für die Mittelverwendung. Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an: foerderantrag@oddo-bhf.com
Verschwiegenheit und Datenschutz
Die ODDO BHF Stiftung pflegt mit ihren Projektpartnerinnen und Partnern einen respekt- und vertrauensvollen Umgang. Vertrauliche Informationen unterliegen der Verschwiegenheit. Zur Bearbeitung des Antrags werden die notwendigen personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, löschen wir Ihre Daten nach sechs Monaten, um zwischenzeitlich noch auf etwaige Rückfragen eingehen zu können. Im Fall einer Förderung speichern wir die Daten entsprechend den steuerrechtlichen Vorgaben für zehn Jahre.