Fördervoraussetzungen
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Wie wir zusammenarbeiten
Zusammenarbeit
Fördervoraussetzungen
Die ODDO BHF Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Soziales, Kunst & Kultur sowie Wissenschaft & Forschung vorwiegend in Frankfurt und / oder mit deutsch-französischem Zusammenhang. Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben, wie zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Hochschulen, gGmbHs (in Ausnahmefällen und mit besonderer Nachweispflicht können Gelder auch an französische Organisationen vergeben werden).
Projektvorhaben oder Förderanfragen, die von Einzelpersonen eingereicht werden, können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Anträge, die nicht zu unseren Themenfeldern und Fördervoraussetzungen passen, aus zeitlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.