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Die Nachlass-Spende

Die Nachlass-Spende

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Nachlass-Spende (ein sogenanntes Vermächtnis) für die ODDO BHF Stiftung zu hinterlassen, setzen Sie sich für Menschen ein und können gleichzeitig Ihre Angehörigen als Erben einsetzen und entsprechend bedenken.


Wichtige Unterschiede: Erbe oder Vermächtnis?

Vererben oder Vermachen bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte. Bestimmen Sie in Ihrem Testament einen Erben, so übernimmt dieser nach dem Tod alle Ihre Rechte und Pflichten. Er erbt das Vermögen, aber auch Schulden und sonstige Verpflichtungen. Setzen Sie mehrere Personen als Erben ein, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Die Erben können nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden, was bei Meinungsverschiedenheiten oft schwierig wird.

Möchten Sie einem Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation etwas ohne jegliche Verpflichtungen hinterlassen, ist ein Vermächtnis bzw. eine Nachlass-Spende die richtige Wahl. Die Vermächtnisnehmer werden im Erbfall vom Nachlassgericht ebenso benachrichtigt wie die Erben. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und z. B. einen im Testament festgelegten Geldbetrag, eine Immobilie oder Schmuck an den Vermächt-nisnehmer zu übergeben. Mit der Abwicklung des Nachlasses im Weiteren hat der Vermächtnisnehmer nichts zu tun.


Die ODDO BHF Stiftung als Vermächtnis-Nehmer
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der ODDO BHF Stiftung mit einer Nachlass-Spende zu unterstützen, könnte die Formulierung so aussehen: „Aus meinem Erbe soll ein Betrag von X.XXX Euro als Vermächtnis an ODDO BHF Stiftung gehen.“ Wichtig: Sie sollten uns über die beabsichtigte Zuwendung informieren, damit wir respektvoll mit Ihrem Vermächtnis umgehen und alle notwendigen Schritte planen können.