Sinnvoll vererben
Sinnvoll vererben
Mit Ihrer Erbschaft die Ziele der ODDO BHF Stiftung unterstützen! Wenn Sie überlegen, die Arbeit der ODDO BHF Stiftung mit einer Erbschaft zu unterstützen, könnte die Formulierung im Testament so aussehen: „Hiermit setze ich die ODDO BHF Stiftung als meinen Erben ein.“
Selbstverständlich können Sie auch weitere Personen mit Teilen Ihres Vermögens als sogenannte Vermächtnisnehmer bedenken. Wichtig: Sie sollten uns über die beabsichtigte Erbschaft informieren, damit wir Ihren individuellen Wünschen respektvoll entsprechen, uns eventuell um Wohnungsauflösung oder Bestattung kümmern können. Wir vermitteln Ihnen außerdem gerne einen Notar oder Rechtsanwalt für eine weiterführende Beratung.
Die Erbschaftssteuer entfällt.
Die ODDO BHF Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Sie unterliegt daher nicht der Erbschaft- und der Schenkungssteuer. Ihre Zuwendung wird also nicht geschmälert und kommt in vollem Umfang dem sozialen Zweck zugute.
Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Frage stellen sich Menschen, die ihr Testament verfassen.
Da die Gestaltung des Testaments immer eine sehr persönliche Angelegenheit ist und Ihre Lebens- und Familiensituation eine zentrale Rolle spielt, gilt es viele Aspekte zu bedenken. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über wichtige Faktoren. Wir unterstützen Sie darüber hinaus gerne persönlich und greifen bei komplizierteren Fragen auf unser Netzwerk von erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht zurück.